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Jägervereinigung Markgräflerland e.V. im LJV Baden-Württemberg

Die Jägervereinigung Markgräflerland (JML) die aus dem früheren Landkreis Müllheim hervorgeht umfasst
heute 3 Hegeringe Staufen – Münstertal, Müllheim und Rheintal. Diese teilen sich in 62 Jagdreviere auf.
Sie hat derzeit 285 Mitglieder.
Das Gebiet erstreckt sich im nördlichen Bereich von Bad Krozingen- Staufen- Münstertal bis zum Belchen,
im südlichen Bereich von Auggen – Müllheim bis Badenweiler unterhalb des Hochblauen.
Im westlichen Teil bildet der Rhein die Grenze mit den Gemeinden Steinenstadt – Bremgarten.

Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
  • Die Förderung des Jagdwesens, der jagdlichen Kultur und des Brauchtums unter Beachtung der Erkenntnisse der Jagdwissenschaft über das Verhalten der jagdbaren Tiere.
  • Die Förderung der natürlichen Lebensgrundlagen der freilebenden Tierwelt und die Förderung des Natur- und Landschaftschutzes, Umwelt- und Naturschutzes.
  • Die Weitergabe jagdlichen Wissens in Aus- und Fortbildung an die Jägerschaft.
  • Die Unterstützung des Landesjagdverbandes bei der Durchführung der Jägerprüfung.
  • Die Förderung eines positiven Bildes der Jagd und ihrer Aufgaben und die damit in Zusammenhang stehende Öffentlichkeitsarbeit. Dies beinhaltet auch naturpädagogische Massnahmen (Lernort Natur)
  • Die Mitwirkung bei der Stellenbesetzung der Jagdverwaltung (u.a. Behörden und Institutionen, soweit die Interessen der Jägervereinigung berührt werden).
  • Die Mitwirkung und Beratung bei der Gestaltung örtlicher Regelungen für die Jagd und den Natur-, Umwelt, Tier- und Landschaftsschutz.
  • Die Zusammenarbeit mit den Orts- und Kreisverbänden der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Falknerei und des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes
  • Die Förderung der Ausbildung von Jagdhundeführern und der Führung von Jagdhunden
  • Die Förderung des jagdlichen Schießwesens.
  • * Die Förderung des Jagdhornblasens.
  • Die Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.V.

Der Verein erfüllt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.